Fische können nicht islamisch “geschlachtet“ werden. Die islamische Voraussetzung zum Verzehr von Fisch ist, dass das Tier außer-halb des Wassers getötet werden muss. Das entspricht dem deut-schen Fischereigesetz. Explosionsfischen bzw. Harpunieren beim Tauchen sind dementsprechend keine islamisch zulässigen Fangmethoden. Hingegen sind das Fischen mit Netzen und das, was der Angler mitbringt, durchaus islamisch akzeptabel, vorausgesetzt der Angler angelt nicht illegal.
Bei Fisch bzw. auch anderen Meeresprodukten gibt es allerdings einen entscheidenden Unterschied zwischen den Rechtsschulen der Schiiten und der Sunniten. Während Sunniten jeden Fisch, der nicht direkt gesundheitsschädlich ist, speisen dürfen und dazu auch Tin-tenfische und Austern, sind für Schiiten ausschließlich Fische mit Schuppen halal und Tintenfische und Austern verboten. Will also ein Zertifizierer ein für möglichst viele Muslime akzeptables Zertifikat erstellen, so muss er auch diesen Sachverhalt berücksichtigen.
Die allermeisten Fische, die von dieser Problematik betroffen sind, wie z.B. Hai oder Aal, kommen ohnehin selten oder gar nicht auf den Speiseplan der Muslime in Europa und sind in der industriellen Produktion eher selten anzutreffen. Anders sieht es mit einem neuer-dings in Europa eingeführten Fisch, dem Pangasius, aus. Der wird seit wenigen Jahren auch in Supermärkten, Mensen und Kantinen angeboten, ist aber ebenfalls ein schuppenloser Fisch. Realistischerweise ist aber festzustellen, dass der Anteil an Nichtschuppenfi-schen, die im Rahmen von Zertifizierungen betrachtet werden, ohne-hin minimal ist. Anders sieht es beim Tintenfisch und Muscheln aus, die die Einen gerne speisen und die für die Anderen verboten sind. Einen Grenzfall stellen Schalentiere dar. Während Schrimps Krab-ben und Garnelen für alle Muslime erlaubt sind, sind Hummern und Austern für Schiiten verboten.
Nach den Maßstäben der dschafaritischen Rechtsschule sind u.a. folgende Fische bzw. Meerestiere zum Verzehr verboten: Aal (umstritten, da er kleine Schuppen habe), Austern, Delfin, Fugu, Hai, Hausen, Hummer, Katfisch, Krebse (aber nicht Garnelen), Muscheln, Pangasius, Seeteufel, Tintenfisch, Wels (Waller), Wal.