Hallo, wir möchten unsere lieben Nachbarn gemeinsam mit deutschen Gästen zu Grillen einladen. Die Frau ist recht religiös und achtet auch auf Halal.
Frage: Ist es ein Problem, wenn wir den Grill "teilen" - 1 x Rost auch mit Schweinefleisch, 1 x Rost nur mit Lamm und Geflügel? Wird durch die Zubereitung auf dem gleichen Grill, auch wenn es räumlich etwas getrennt ist (und natürlich unterschiedliches Grifflbesteck) das Halal-Fleisch nach den Regeln ungeniesbar?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort (Grillabend ist morgen ;-) Grüsse Marc
Es gibt eine religionsrechtliche Antwort und eine Gefühlsantwort. Die Religionsrechtliche ist, dass es bei der genannten Beschreibung halal bleibt. Um aber das Gefühl zu verstehen, müssen Sie sich vorstellen, dass für einen Muslim unreines Fleisch genau so "unrein" ist, wie Kot bzw. Stuhlgang. Jetzt stellen Sie sich vor, dass Sie ihr Fleisch - welches Sie genießen mögen - neben Kot grillen (das räumlich getrennt ist). Wir empfehlen in solchen Fällen, um auch das Gefühl glücklich zu machen, zwei getrennte Grills, wenn der Aufwand nicht zu groß ist. Viel Freude beim gemeinsamen Grillen.