Die islamische Deifnition für unreinen Aklohol ist "Rauschmittel (Chamr), die ursprünglich flüssig waren". Die Definition “Rauschmittel, die ursprünglich flüssig waren“ erscheint im ersten Moment ungewöhnlich. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass hier vor allem die aus natürlicher Gärung einer Flüssigkeit gewonnenen Alkohole gemeint sind.
Allerdings ist der Begriff “Alkohol“ hier nicht präzise genug. Denn Alkohole sind eine Gruppe von organischen Verbindungen, die einen spezifischen Molekülaufbau haben. In der allgemeinen Verwendung des Begriffs unter Muslimen wird unter Alkohol allerdings eine trinkbare Flüssigkeit verstanden, die Rauschzustände hervorruft und in zahlreichen alkoholischen Getränken enthalten ist.
Das Wort “Alkohol“ stammt aus dem arabischen “al-kuhul“, was ursprünglich das schwarze Pigment Grauspiesglanz (Stibnit) bezeichnete, das zum Schwarzfärben der Augenlider verwendet wurde. Die Bedeutungswandlung soll erst bei den arabischen Alchimisten in Spanien entstanden sein, indem man die Feinheit des Antimonpulvers auf die Natur des Weingeistes übertrug. Nach einer anderen Version hat Rhazes den Begriff geprägt. Ihm soll zum ersten Mal die Gewinnung des reinen Alkohols durch die Destillation des Weins gelungen sein. Er nannte diese Substanz “al-kull“, was im Arabischen “das Ganze“ bedeutet. Er fand die desinfizierende Eigenschaft des Alkohols heraus und verwendete ihn in seinen medizinischen Praktiken.
Alkoholkonsum als Getränk ist im Islam verboten. Das schließt auch die Herstellung, Verwendung, Anschaffung, den Verkauf und die Reichung zu Trinkzwecken bzw. zur Speise ein, selbst wenn der Muslim selbst keinen Tropfen zu sich nimmt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie in lebenswichtigen Medikamenten, in denen Alkohol enthalten ist, und es keine gleichwertige Alternative gibt, ist die Einnahme erlaubt.
Alkoholische Getränke, also aus flüssigen Säften gewonnene Rauschmittel, gehören zu den ursächlichen Unreinheiten. Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff “Alkohol“ in der islamischen Verwendung nicht alle Stoffe umfasst, die chemisch unter dem Begriff “Alkohol“ zusammengefasst sind, sondern lediglich den natürlich gewonnen Ethanol. Unabhängig von dem Verzehrverbot in allen Rechtsschulen des Islam ist somit Wein oder ein aus anderer Flüssigkeit hergestelltes alkoholisches Getränk rituell unrein. Diese Differenzierung zwischen dem Oberbegriff “Alkohole“ und dem tatsächlich gemeinten “Ethanol“ führt manchmal zu Missverständnissen. So stellt z.B. ein Reinigungsmittel, in dem der Alkohol “Iso-Propanol“ als Zutat beigemischt ist, kein Problem dar, selbst wenn auf der Verpackung “Alkohol“ steht.
Nach manchen Rechtsschulen ... gilt allerdings synthetisch (also aus der Gasphase) hergestelltes Ethanol als rituell rein. Das gilt auch für alle anderen synthetisch hergestellten Alkohole. Unabhängig davon, ob Ethanol natürlich hergestellt wurde oder synthetisch, in beiden Fällen darf ein Muslim den Stoff nicht trinken oder als Speisezusatz verzehren. Dennoch gibt es einen gravierenden und wichtigen Unterschied zwischen beiden chemisch gleichen und sich nur in der Herstellungsform unterscheidenden Formen des E-thanols. In dem einen Fall ist es zu dem eine ursächliche Unreinheit, in dem anderen Fall nicht. Das hat durchaus bedeutsame Konsequenzen für den Verbraucher. Ein Parfüm, das mit synthetischem Alkohol (Ethanol) hergestellt wird, kann der Muslim bzw. die Mus-lima auftragen, ohne die Auftragungsstelle vor der nächsten rituellen Waschung (Wudhu) gesondert reinigen zu müssen. Bei einem natür-lichen Weinethanol wäre eine Reinigung fällig.
Noch bedeutsamer sind die Unterschiede bei den in so vielen Lebensmitteln verwendeten Aromen! Sehr oft sind Aromen in Ethanol gelöst und verflüchtigen sich während des Produktionsprozesses, so dass vom Ethanol nichts im Produkt übrig bleibt. Würde es sich um synthetischen Ethanol handeln, wäre das für eine Halal-Zertifizierung kein Problem. Bei natürlichem Ethanol hingegen würde auch der Rest des Aromas “verunreinigt“ werden, so dass es nicht verwendet werden dürfte. Bedauerlicherweise schreibt das deutsche Lebensmittelrecht allerdings vor, dass Aromen nur in natürlichem Ethanol – und nicht in synthetischem Ethanol – gelöst sein dürfen. ...
Der Islam berücksichtigt durchaus, dass zahlreiche erlaubte Getränke einen geringen natürlichen Ethanolgehalt haben. Beispielsweise darf ein Orangensaft durchaus seinen natürlichen Alkoholgehalt haben, ohne dass er unrein wird. ...
Auf manchen Mundspülwässern oder Zahnpasta steht “Alhohol denat“. Das bedeutet, dass er “denaturiert“ wurde. Das hängt damit zusammen, dass Trinkalkohole steuerlich anders bewertet werden, als industrielle Alkohole. Um nicht in den hohen Steuersatz zu geraten, erfolgt eine “Denaturierung“, dass durch weitere Zusätze der Alkohol geschmacklich zerstört wird und extrem bitter schmeckt, so dass niemand auf die Die kommt, es zu trinken. Aus Sicht des Islam aber ist es dennoch unrein, falls die Quelle des Alkohols der Gärungsprozess ist.
Um damit zurück zur Ausgangsfrage zu kommen lässt sich feststellen, dass es z.B. niemals einen Halal-Sekt geben kann. Wenn ein Getränk den Zustand eines Sektes erreicht hat bzw. den Zustand eines Weines, dann kann dem Getränk so viel Ethanol entzogen werden, wie nur technisch möglich. Selbst wenn man unter die Nachweisgrenze von Ethanol käme, wäre der Rest dennoch unrein.
Wie aber ist es mit dem Essig? Der entsteht doch auch aus Wein? Das wird unter dem Begriff “Vollständige Zustandsänderung“ und “Essig“ später detailliert behandelt.
Danke für dieausführliche Erklärung. Mir stellt sich noch die Frage, wie es mit Verpackungen, die Alkohol oder Alkoholaromen enthalten, ausschaut. Beispielsweise in den Cruspies von Alesto (LIDL) soll Alkohol in den Druckerfarben enthalten sein Link: http://www.halalcheck.net/produkt.php?produkt_id=1483
Bei der Betrachtung von unreinen Stoffen ist entscheidend, ob es mit dem Produkt in Berührung kommen kann. Farbaufdrucke auf der Außenhülle einer wasserdichten Verapckung kommen in der Regel nicht mit dem Produkt in Berührung. Bei der Frage von Trägerstoffen von Aromen zertifzieren wir nicht, wenn der Trägerstoff Ethanol war.
Hallo also ich habe stark haarausfall und hab mir aus der Apotheke ein Mittel gekauft(soll das beste sein) und jetzt erst gesehen, dass es aus 96% Ethanol besteht. Ist es in dem Fall unrein, denn ich will nicht das mein Gebet ungültig ist
Es muss erfragt werden, ob es sich um natürliches oder synthetisches Ethanol handelt. In jedem Fall ist der Kopf wieder rein, wenn er hinterher mit Wasser gewaschen wird.
Meine Frage bezieht sich auf homöopathische Medizin. Darf man einen Tropfen Urtinktur am Tag zu sich nehmen? Die Alternative wäre bei mir Psychopharmaka aus der Schulmedizin.
Wie sieht es mit globuli aus? Auch die kommen ja mit Alkohol in Berührung. Die Hersteller sagen dass der Alkohol in dem Fall fast komplett verfliegt. Danke
Die Tatsache, dass Enthanol komplett verfliegt, macht den Stoff, mit dem er in Berührung stand, nicht "rein". Ethanol aus Gärung ist und bleibt unrein. Nur Ethanol aus der Gasphase (Ethen) kann rein sein (z.B. im Parfüm). Beides darf man zwar nicht trinken, aber in einem Fall wird der Rest nicht unrein.
Salam 3aleykom Ich habe eine Frage bezüglich ethylalkohol in Hamburgerbrötchen ob man essen darf oder nicht ? dieses Thema wird häufig diskutiert und jeder hat andere Ansichten, wie ist ihre Meinung dazu ?. Es gibt viele Leute die behaupten das es halal ist, ich kann es nur nicht nachvollziehen. Gibt es vielleicht eine Fatwa dazu von sayed ali khamenai. Vielen Dank im vorraus Liebe Grüße ali dirani
Salam §aleykum. Ich wollte fragen wie es mit Weißweinextrakt ausieht. Darf man diesen verzehren? Ich habe nur eine Antwort von Sayyed Khamenei gefunden in der steht das es nicht erlaubt ist, außer wenn eine Umwandlung stattgefunden hat. Diese Antwort hat mich etwas verwirrt. Da Weißweinextrakt ja ein Sprühgetrocknetes Produkt ist , bei dem der Alkohol vollständig verdampft ist. Es bleibt lediglich der Geruch oder Geschmack des Alkohol enthalten
السّلام عليكم Danke für den ausführlichen Beitrag. Mir erschließt sich nicht, warum synthetisches Ethanol als rein gesehen wird und nichtsynthetisches Ethanol, nicht. Ist natürlich gewonnenes Ethanol aufgrund der Gärung unrein? Führt denn nicht eigentlich die berauschende Wirkung des Ethanol zum Verbot? Wäre dann der Ursprung (synthetisch oder natürlich) nicht irrelevant?
Das selbe Problem habe ich auch... und habe erst jetzt durch Instagram erfahren das das Ethanol und Gelatine enthalten sein soll. Gelatine habe ich nicht gefunden aber ethanol leider deswegen würde mich die Antwort auch interessieren